Noch 16 % – schnell sein lohnt sich!
Bis zum 31.01.2027 beträgt der Fördersatz 16 %. Anschließend wird er halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte reduziert, zum 1. Februar und zum 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Der Bonus honoriert damit einen frühzeitigen Wechsel zu einem nachhaltigen Heizsystem wie einer Wärmepumpe. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Ebenfalls förderfähig kann der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung sein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die bestehende Heizung vollständig durch die neue, umweltfreundliche Anlage ersetzt wird. Eine reine Ergänzung des vorhandenen Systems ist nicht ausreichend.
Angekündigt für 2027 mit 15 %.
Für das erste Quartal 2027 ist vorgesehen, die Grundförderung für sämtliche Wärmepumpen von 30 % auf 15 % zu senken. Als Ausgleich soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union eingeführt werden. Für diese Geräte bliebe die Gesamtförderung somit bei 30 %.
Zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung sowie die erforderlichen Herkunftsnachweise sind bislang nicht veröffentlicht. Bei einer Planung für 2027 empfiehlt es sich daher, die Förderfähigkeit des gewählten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen zu lassen. Pauschale Aussagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher“ bonusberechtigt, sind zum jetzigen Zeitpunkt nur eingeschränkt belastbar.
Entscheidend ist: Im Jahr 2026 gilt die Grundförderung von 30 % noch uneingeschränkt.
Gestaffelt bis zu 40 %. Außerdem neu: der Familienzuschlag.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer haben darüber hinaus Anspruch auf einen einkommensabhängigen Bonus. Grundlage ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen gemäß Steuerbescheid, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen:
- 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Der Bonus fällt somit umso höher aus, je geringer das Einkommen ist.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Familien werden dadurch häufig einer günstigeren Einkommensstufe zugeordnet und erhalten einen entsprechend höheren Bonus.
Seit Juli 2026 bei 80 %!
Grundförderung und Boni werden addiert, unterliegen jedoch einer Höchstgrenze. Diese beträgt regulär 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) können eine Förderung von bis zu 80 % erhalten.
Ja – und sie sinken zukünftig halbjährlich.
Die Förderung bemisst sich nicht an der Höhe Ihrer Gesamtinvestition, sondern an einem gedeckelten Höchstbetrag. Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Werte:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
- 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten
Ab dem 1. Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro abgesenkt, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.
Die 30 % bleiben 2026 bestehen! Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude gewährt die KfW weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Sie wird einkommensunabhängig gezahlt und bildet die Grundlage, auf der sämtliche weiteren Boni aufbauen.
Nach derzeitigem Stand ist für das erste Quartal 2027 eine Anpassung vorgesehen: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll dann auf 15 % reduziert werden. In Verbindung mit dem geplanten Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Produktion ergibt sich jedoch weiterhin eine Gesamtförderung von 30 %.