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HEIZUNGSFÖRDERUNG 2026:

WIR INFORMIEREN SIE ÜBER ALLE NEUERUNGEN

JETZT BIS ZU 80 % FÖRDERUNG SICHERN – FÜR MEHR ZUKUNFT IN IHREM ZUHAUSE

WAS JETZT FÜR UMWELTFREUNDLICHE HEIZSYSTEME GILT

DIE NEUE KFW-FÖRDERUNG 2026


Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förder-Bedingungen für klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe.
Teilweise wurden Boni gestrichen, andere wurden neu gestaffelt – und so sind jetzt bis zu 80 % Zuschuss möglich.
 
Wir haben die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie analysiert und in verständliche Sprache zusammengefasst. So erfahren Sie, was bleibt, was wegfällt und was sich 2027 wieder durch das neue Gesetz ändert – so erfahren Sie, mit welchen Förderungen Sie für Ihr Zuhause realistisch rechnen können.

Gut zu wissen: Schnell sein lohnt sich! Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten schrittweise. Daher erhalten Sie noch bis 31.01.2027 die höchstmöglichen Fördersätze und profitieren so noch von bis zu 80 % Förderung.

Möchten Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten lassen?

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DAS GILT SEIT DEM 21. JULI 2026

DIE NEUERUNGEN DER FÖRDERBEDINGUNGEN AUF EINEN BLICK
 

80 % Gesamtförderung sind maximal möglich
30 % Grundförderung für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung im Bestandsgebäude
Bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter alter Heizungen wie min. 20 Jahre alten Gas- oder allen Öl-Heizungen
40, 30, 10 % oder 0 % Einkommensbonus – je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
Familienzuschlag: Lebt min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anzurechnenden Einkommen abgezogen

DIESE BONI GIBT ES NICHT MEHR

  • Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)
  • Emissionsminderungszuschlag (betraf bestimmte Biomasseheizungen)


Stand der Angaben und Fördersätze: August 2026.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Für das erste Quartal 2027 ist eine grundlegende Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung angekündigt. Die einzelnen Förderboni sind im weiteren Verlauf nochmal detailliert aufgeführt.

SO WERDEN UMWELTFREUNDLICHE HEIZSYSTEME VON DER KFW GEFÖRDERT:

PROFITIEREN SIE VOM MAXIMALEN ZUSCHUSS VON BIS ZU 80 %


Mit der richtigen Kombination aus Basisförderung und Zusatzboni können Sie sich bis zu 80 % Ihrer Investitionskosten zurückholen – und das staatlich gefördert.

Wir von Wanninger beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer neuen Wärmepumpe und holen dabei für Sie das Maximum an Förderung raus.

wanninger kfw foerderung wp 2026

DIE NEUEN FÖRDER-BEDINGUNGEN IM ÜBERBLICK:

Noch 16 % – schnell sein lohnt sich!

Bis zum 31.01.2027 beträgt der Fördersatz 16 %. 
Anschließend wird er halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte reduziert, zum 1. Februar und zum 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.


Der Bonus honoriert damit einen frühzeitigen Wechsel zu einem nachhaltigen Heizsystem wie einer Wärmepumpe. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Ebenfalls förderfähig kann der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung sein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die bestehende Heizung vollständig durch die neue, umweltfreundliche Anlage ersetzt wird. Eine reine Ergänzung des vorhandenen Systems ist nicht ausreichend.

Angekündigt für 2027 mit 15 %.

Für das erste Quartal 2027 ist vorgesehen, die Grundförderung für sämtliche Wärmepumpen von 30 % auf 15 % zu senken. Als Ausgleich soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union eingeführt werden. Für diese Geräte bliebe die Gesamtförderung somit bei 30 %.

Zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung sowie die erforderlichen Herkunftsnachweise sind bislang nicht veröffentlicht. Bei einer Planung für 2027 empfiehlt es sich daher, die Förderfähigkeit des gewählten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen zu lassen. Pauschale Aussagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher“ bonusberechtigt, sind zum jetzigen Zeitpunkt nur eingeschränkt belastbar.

Entscheidend ist: Im Jahr 2026 gilt die Grundförderung von 30 % noch uneingeschränkt.

Gestaffelt bis zu 40 %. Außerdem neu: der Familienzuschlag.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer haben darüber hinaus Anspruch auf einen einkommensabhängigen Bonus. Grundlage ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen gemäß Steuerbescheid, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

Der Bonus fällt somit umso höher aus, je geringer das Einkommen ist.

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Familien werden dadurch häufig einer günstigeren Einkommensstufe zugeordnet und erhalten einen entsprechend höheren Bonus.

Seit Juli 2026 bei 80 %!

Grundförderung und Boni werden addiert, unterliegen jedoch einer Höchstgrenze.
Diese beträgt regulär 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) können eine Förderung von bis zu 80 % erhalten.

Ja – und sie sinken zukünftig halbjährlich.

Die Förderung bemisst sich nicht an der Höhe Ihrer Gesamtinvestition, sondern an einem gedeckelten Höchstbetrag. Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Werte:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro abgesenkt, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.

Die 30 % bleiben 2026 bestehen! Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude gewährt die KfW weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Sie wird einkommensunabhängig gezahlt und bildet die Grundlage, auf der sämtliche weiteren Boni aufbauen.

Nach derzeitigem Stand ist für das erste Quartal 2027 eine Anpassung vorgesehen: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll dann auf 15 % reduziert werden. In Verbindung mit dem geplanten Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Produktion ergibt sich jedoch weiterhin eine Gesamtförderung von 30 %.

WIR RECHNEN ES IHNEN VOR:

ZWEI FALLBEISPIELE, ZU IHRER MÖGLICHEN FÖRDERUNG

Beispiel 1

  • Einfamilienhaus im selbstgenutzten Wohneigentum
  • Kein Anspruch auf den Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 70.000 €
  • Austausch einer Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investitionssumme: 30.000 Euro, davon förderfähig: maximal 28.000 Euro

Berücksichtigt werden 30 % Grundförderung sowie 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, in Summe 46 %.

Zuschuss: 12.880 Euro. Eigenanteil: 17.120 Euro.

Beispiel 2

  • Einfamilienhaus im selbstgenutzten Wohneigentum
  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 28.000 Euro, damit Anspruch auf den Einkommensbonus von 40 %
  • Bestehende Gasheizung mit einem Alter von 25 Jahren
  • Austausch gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investitionssumme: 30.000 Euro, davon förderfähig: maximal 28.000 Euro

Aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40 % Einkommensbonus ergeben sich rechnerisch 86 %. Aufgrund der Deckelung wird die Förderung auf 80 % begrenzt.

Zuschuss: 22.400 Euro. Eigenanteil: 7.600 Euro.

Die Fallbeispiele dienen der Orientierung und beruhen auf dem Förderstand August 2026. Die tatsächliche Förderhöhe legt die KfW auf Basis der zum Antragszeitpunkt gültigen Förderbedingungen und Ihrer eingereichten Unterlagen fest.

 

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Beide Beispielrechnungen fungieren als Orientierung und basieren auf dem Förderstand von August 2026. Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderbedingungen und den von Ihnen eingereichten Unterlagen festgelegt.

JETZT HANDELN UND 2026 DIE HÖHEREN FÖRDERSÄTZE NUTZEN

Ab 2027 fallen wichtige Teile der Förderung nach und nach geringer aus. Wer seine Heizungssanierung frühzeitig angeht, sichert sich also die besseren Konditionen. Die aktuellen KfW-Förderbedingungen gelten nämlich nicht dauerhaft: Sie werden halbjährlich abgesenkt oder enden zu einem festgelegten Stichtag.

AUF DIESE DREI PUNKTE SOLLTEN SIE BEI IHRER HEIZUNGSSANIERUNG ACHTEN:

 

Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % wird halbjährlich runtergestuft

Bis Ende Januar 2027 liegt er bei 16 %, danach sinkt er schrittweise um 4 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August – und läuft im August 2028 aus. Wer den Heizungstausch also in den nächsten Monaten angeht, kann den Bonus noch in voller Höhe nutzen.


Der Förderhöchstbetrag verringert sich ebenfalls halbjährlich.

Ab dem 01.02.2027 sinkt er jedes halbe Jahr um jeweils 750 Euro für die erste Wohneinheit. Die Förderhöchstbeträge für die zweite bis sechste von 15.000 € je Wohneinheit bzw. für die siebte und jede weitere Wohneinheit von 8.000 € je Wohneinheit bleiben davon jedoch unberührt.


Gute Planung ist wichtig. Planen Sie genügend Zeit ein.

Zwischen dem ersten Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort, der Angebotserstellung, der Bestätigung zum Antrag sowie anschließender KfW-Zusage vergehen meist mehrere Wochen, denn erst danach darf der Auftrag erteilt werden. Wenn Sie einen bestimmten Stichtag im Blick haben, rechnen Sie diesen Vorlauf am besten mit ein – gerade hinsichtlich der Änderungen der Förderbedingungen.

Unsere Empfehlung: Planen Sie deshalb Ihre Heizungssanierung am besten noch in diesem Jahr.

WELCHE KLIMAFREUNDLICHEN HEIZUNGEN WERDEN VON DER KFW GEFÖRDERT?


Die Förderung der KfW beschränkt sich nicht auf Wärmepumpen. Im Rahmen der Heizungsförderung werden in Bestandsgebäuden auch weitere klimafreundliche Heizsysteme sowie Anschlüsse an Wärmenetze bezuschusst, sofern die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Wärmepumpen
Solarthermie
Biomasseheizungen
Brennstoffzellenheizungen
Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze
Wasserstofffähige Heizungen

TIPP VOM UNS ALS MEISTERBETRIEB: SO GIBT’S AM MEISTEN GELD ZURÜCK

MEHR ZUSCHUSS DURCH CLEVERE KOMBINATION


Die Boni sind miteinander kombinierbar – wer also z. B. einkommensberechtigt ist und gleichzeitig frühzeitig modernisiert, kann auf die maximale Fördersumme kommen. Unsere Experten von Wanninger helfen Ihnen dabei, die beste Kombination zu ermitteln – individuell und transparent.

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NOCH FRAGEN RUND UM DIE FÖRDERUNG ODER ZUM PASSENDEN HEIZSYSTEM?


Unsere Experten von Wanninger sind für Sie da – persönlich, kompetent und mit dem Blick auf Ihre persönlichen Anforderungen.

Mit Jahren Erfahrung in der Heizungstechnik entwickeln wir passgenaue Lösungen, die zu Ihrem Zuhause und Ihren Ansprüchen passen. Bei einem Termin vor Ort prüfen wir alle Gegebenheiten und beraten Sie umfassend zu Technik, Umsetzungsmöglichkeiten und Förderhöhe.

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