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Neue Förderrichtlinien für Klimageräte ab 2023

Jetzt noch 25 % Förderung bis zum 31.12.22 zu alten Konditionen sichern

 

Die staatliche Förderung von umweltfreundlichen Wärmepumpen mit Kühlfunktion wird durch die neuen Maßnahmen ab 2023 abgelöst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen unterliegt ab dem 1. Januar 2023 neuen Förderrichtlinien. Diese besagen, dass Split-Klimaanlagen/Luft-Luft-Wärmepumpen nur noch förderfähig sind, wenn der Energieverbrauch und die erzeugte Wärmemenge gemessen und visualisiert werden können. Viele Hersteller von Klimageräten müssen daher ihre Geräte an die neuen technischen Mindestanforderungen anpassen, damit diese wieder förderfähig sind.

Daher heißt es nun für alle Privathaushalte, die noch vor dem Wintereinbruch auf eine effiziente Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen (und Kühlen) ihrer Räumlichkeiten setzen möchten: Schnell sein und den Förderantrag bis zum 31.12.22 beim BAFA einreichen. So erhalten Sie noch den Förderzuschuss in Höhe von 25 % auf die Gesamtmaßnahme (Anschaffung und Montage Ihres Klimageräts) und erzielen erhebliche Einsparungen.

Ihre Experten der Kälte- und Klimatechnik von Kältetechnik Wanninger beraten Sie gerne hinsichtlich der perfekt passenden Klimaanlage und unterstützen Sie zudem gerne bei der Antragstellung.

Förderzuschuss sichern

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